Zimmervermietung
Aston ist eine reine Zimmervermietung, die erotisch und geschmackvoll eingerichtete Räume zur Verfügung stellt.
Zimmermiete
Die Preise für die reine Zimmermiete inkl. USt. sind:
Zu diesen Preisen kann jede Person ab 18 Jahren ein Zimmer für erotische Stunden mieten. Generell mieten die Prostituierten das Zimmer. Sie vereinbaren mit ihren Kunden einen Gesamtpreis. Den Anteil der Zimmermiete leiten sie an die Hausdame weiter. Darüber erhalten Sie gern eine Quittung.
Grundpreise der Damen
Die Damen haben sich auf Grundpreise für erotische Dienstleistungen verständigt:
In diesen Preisen sind die Zimmermiete und die USt. enthalten. Das Honorar einzelner Damen kann von den Grundpreisen abweichen. Die korrekten Preisangaben finden Sie auf den jeweiligen Setcards.
Selbständigkeit der Damen
Die Damen machen ihre eigene Werbung und bieten ihre Dienstleistungen als selbständige Unternehmerinnen an. Sie sind ausschließlich auf eigene Rechnung tätig und stehen in keinem rechtlichen Tätigkeitsverhältnis zu Aston.
Aston übernimmt keine Gewähr dafür, dass es zu sexuellen Dienstleistungen kommt. Die Art und Weise der sexuellen Dienstleistungen und die Höhe der Vergütung werden ausschließlich zwischen den Damen und den Gästen abgesprochen. Diese Absprachen begründen kein Vertragsverhältnis und keine geschäftliche Beziehung zu Aston.
Kondompflicht
Seit dem 1. Juli 2017 gilt § 32 Abs. 1 ProstSchG.
Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
§ 33 Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 32 Abs. 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Auszug Gesetzesbegründung BT-Drs. 18/8556
Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr. Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes und zielt in erster Linie auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Mannes ab. Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach dem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch für Kunden.
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